Bausparen
Fonds oder Bausparen?
Wer Vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber erhält, hat ein Luxusproblem. Dieses besteht darin, sich zu entscheiden, auf welche Weise der Vermögensaufbau betrieben werden soll. Der Gesetzgeber hat in den Rahmenbedingungen, dem 5. Vermögensbildungsgesetz, mehrere Optionen zugelassen, die geeignet für die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen sind. In der Praxis kommen jedoch nahezu ausschließlich Sparpläne in Investmentfonds sowie ein Bausparvertrag zum Einsatz.
Fonds, die für Vermögenswirksame Leistungen geeignet sind, müssen das ihnen anvertraute Kapital der Anleger zu einem maßgeblichen Teil in Aktien anlegen. Andernfalls wären die eingezahlten Beträge nicht förderberechtigt, d.h., auch bei Vorliegen aller Tatbestandsvoraussetzungen würde dem Sparer keine Arbeitnehmer-Sparzulage zustehen. Aus diesem Grund stehen nur Aktienfonds für die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung. Entsprechend muss der Anleger mit höheren Schwankungen der Anteilspreise während der Laufzeit des Sparvertrags rechnen. Einerseits ist eine höhere Rendite möglich als mit konservativeren Formen der Geldanlage, andererseits sind auch Verluste nicht auszuschließen, insbesondere wenn das Ruhejahr nach Ablauf der Einzahlungsphase des Vermögenswirksamen Sparvertrags ein außergewöhnlich schlechtes Börsenjahr sein sollte. Man kann jedoch das angesparte Guthaben auch nach Fälligkeit des Sparvertrags bis zu einer Kurserholung stehen lassen, ist also nicht zu einem zeitnahen Verkauf gezwungen.
Bausparen ist nicht mit den Risiken von Fonds verbunden, unter Umständen weniger Geld ausgezahlt zu bekommen, als in den Sparvertrag in Form von Vermögenswirksamen Leistungen geflossen ist. Die erzielbare Rendite ist begrenzt, bei bestimmten Tarifen jedoch von vorn herein kalkulierbar. Misslich bei Abschluss eines Bausparvertrags ist die Abschlussgebühr, die vorrangig aus den Einzahlungen bedient wird und die Rendite mindert. Vorteilhaft ist die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen insbesondere dann, wenn der Sparer davon ausgeht, zu einem späteren Zeitpunkt eine Baufinanzierung in Angriff zu nehmen. Das angesparte Bausparguthaben kann in diesem Fall bereits einen soliden Grundstock für ein späteres Bauspardarlehen darstellen. Der Bausparer braucht sich dann nicht mehr darum zu sorgen, eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital bewilligt zu bekommen. Lesen Sie sich schlau über die Immobilienfinanzierung
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Wohn-Riester
Wohn-Riester, im Amtsdeutsch die Eigenheimrente, ist die jüngste Variante der Riester-Rente. Eingeführt wurde sie durch das Eigenheimrentengesetz, das am 1. August 2008 in Kraft getreten ist.
Durch Wohn-Riester wurde die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet bzw. verbessert: Es besteht nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen als Sondertilgungsleistungen direkt in die Immobilienfinanzierung einzubringen, ohne dass bei den speziell zertifizierten Wohn-Riester-Darlehen hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wäre. Bei den übrigen Formen von Riester-Verträgen (private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne) besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das angesparte Kapital – anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung – förderunschädlich als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden.
Die Bedingungen, um durch die staatliche Riester-Förderung zu erhalten, sind bei Wohn-Riester identisch wie bei den übrigen Varianten der Riester-Rente (Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan): Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Amtsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird darüber hinaus mittelbar begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt.
Wie bei den übrigen Varianten der Riester-Rente lohnt sich auch Wohn-Riester besonders für kinderreiche Familien aufgrund der Kinderzulagen.
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