Versicherungen
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung zählt zu den elementaren Versicherungen überhaupt. Für Nichtselbständige bestand stets eine Versicherungspflicht, die nunmehr auch auf Selbstständige ausgeweitet wurde. Selbstständige haben allerdings grundsätzlich die Wahl zwischen der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ihrer Wahl. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den gesetzlichen Mindestschutz durch Kombination von zahlreichen zur Verfügung stehenden Tarifbausteinen gezielt den individuellen Bedürfnissen entsprechend auszuweiten bzw. zu ergänzen.
Die Versicherungsprämien richten sich, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Beiträge einkommensabhängig bemessen werden, in der privaten Krankenversicherung nach der individuellen Kalkulation des Versicherungsunternehmens. Hierbei wird das biometrische Risiko unter maßgeblichem Einfluss des Alters und von Vorerkrankungen bzw. bestehender Erkrankungen des Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss für die Höhe der Versicherungsprämie zugrunde gelegt. Privat Krankenversicherte unterliegen dem Risiko von Beitragserhöhungen. Diese lassen sich entweder durch einen Wechsel in einen günstigeren Tarif bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft oder unter bestimmten Voraussetzungen durch den Wechsel zu einem günstigeren Versicherer abmildern.
Wer gesetzlich krankenversichert ist oder einen speziellen Schutz als Ergänzung für seine private Krankenversicherung benötigt, dem stehen zahlreiche Möglichkeiten offen, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Weit verbreitet sind eine private Zahnzusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte sowie eine Auslandskrankenversicherung für jedermann. Zusätzlich zur Krankenversicherung sollten Sie prüfen, ob in Ihrem Fall eine Versicherung für Berufsunfähigkeit oder auch eine Unfallversicherung sinnvoll wäre. Weitere Infos dazu finden Sie auch im Internet.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Versicherungen sind in allen Lebenssituationen hilfreich. Die betriebliche Existenz bedrohende Risiken wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Leitungswasser- sowie Sturm- und Hagel-Schäden deckt eine Geschäftsinhaltsversicherung (auch Sach- und Inhaltsversicherung genannt) ab.
Versichert hierbei sind jedoch nur die unmittelbaren finanziellen Schäden an den Räumlichkeiten sowie am Inventar. Die darüber hinausgehenden mittelbaren Folgekosten sind entsprechend nicht abgedeckt. Hierunter fallen die betrieblichen Fixkosten. Diese fallen weiterhin produktions- bzw. umsatzunabhängig an, beispielsweise Löhne, Gehälter, Mieten und Pachten.
Eine optionale, nicht isoliert abschließbare Zusatzversicherung zur Geschäfts-inhaltsversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Eintritt des Versicherungsfalles für die Deckung der mittelbaren Folgeschäden durch einen den betrieblichen Leistungserstellungsprozess außer Kraft setzenden Schaden aufkommt.
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